Bushido Zugangs-/ Teilnahmeregelungen

Wir freuen uns über das große Interesse und die rege Teilnahme am Ju Jutsu-Probetraining.

Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Lage sowie der dichten Hallenbelegungszeiten, erfolgt der Trainingsablauf nach folgenden Reglement. Dieses gilt zum Zwecke der gegenseitigen Rücksichtnahme und Sicherheit aller Beteiligten sowie dem reibungslosen Ablauf als verbindlich.

Der Zutritt zum Foyer der Sporthalle (Haupteingang) wird 5 min vor Trainingsbeginn gestattet. Der Einlass findet einzeln und geordnet, pro Kind, durch den Trainer statt. Aufstellung im Wartebereich, rechts vom Eingang an der Wand mit Abstand nebeneinander. Die Eltern werden gebeten, draußen zu bleiben und beim Einlass der Kinder sich anzumelden und Ihre Kontaktdaten anzugeben.
Zwischen Eltern/ Aufsichtsperson und Trainer, ist Sichtkontakt zu nehmen während der Übergabe (Aufgrund der Aufsichtspflicht).

Da sich im Vorfeld der Kindertrainingszeiten, andere Gruppen (wie z.B. die Musikschule) in der Sporthalle befinden, müssen wir hier Rücksicht auf die Abläufe dieser Gruppen nehmen.
Nachdem sich die Teilnehmer (z.B. des Musikschulunterrichts) ungestört an der Garderobe umgezogen haben, verlassen diese geordnet und unter Aufsicht des Musikschullehrers/-in das Foyer. Sobald alle das Foyer verlassen haben, wird die Halle für die JuJutsukas geöffnet und es wird mit dem gemeinschaflichen Aufbau der Mattenfläche begonnen. Der Aufbau erfolgt nach Traineranweisung / Plan.

Das Training wird auf 20 Teilnehmer pro Trainingseinheit beschränkt. Eine verbindliche Anmeldung muss am Vortag des Trainings, bis spätestens 21 Uhr, über die Vereinshomepage stattgefunden haben.
Für Neulinge (1. Teilnahme) sind jeweils 5 Plätze (von den 20) reserviert. Diese haben in der Startzeit Vorrang vor Mehrfach-Teilnehmern.

Der Haupteingang wird zum Trainingsbeginn abgeschlossen und nach Trainingsende wieder aufgeschlossen. Die Kinder werden an die Eltern einzeln, mit Sichtkontakt zwischen Eltern/Aufsichtsperson und den Trainern (aufgrund der Aufsichtspflicht), wieder übergeben.